Hilfe bei finanziellen Fragen
Wenn von der Finanzierung der häuslichen Intensivpflege gesprochen wird, dann setzt sich diese in der Regel aus folgenden Kostenträgern zusammen: Die Kosten für die Behandlungspflege (SGB V) werden von der Krankenkasse übernommen.
- Die Kosten für die Grundpflege ( SGB XI) werden in Höhe der zugesprochenen Pflegestufe übernommen.
- Die Kosten die entstehen können wenn die Grundpflege nicht komplett mit der Pflegestufe abgedeckt werden, könnten mit
- Einem Antrag „ Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt ausgeglichen werden.
- Sollte eine Zuzahlung entstehen wird diese vor Übernahme des Patienten in Form eines Kostenvoranschlages mitgeteilt.
Je nach Wunsch bieten wir folgende Modelle der Versorgung an:
- 8 Stunden
- 10 Stunden
- 12 Stunden
- 24 Stunden
Oder nach Vereinbarung.







