finanzen

Hilfe bei finanziellen Fragen

Wenn von der Finanzierung der häuslichen Intensivpflege gesprochen wird, dann setzt sich diese in der Regel aus folgenden Kostenträgern zusammen: Die Kosten für die Behandlungspflege (SGB V) werden von der Krankenkasse übernommen.

  1. Die Kosten für die Grundpflege ( SGB XI) werden in Höhe der zugesprochenen Pflegestufe übernommen.
  2. Die Kosten die entstehen können wenn die Grundpflege nicht komplett mit der Pflegestufe abgedeckt werden, könnten mit
  3. Einem Antrag „ Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt ausgeglichen werden. 
  4. Sollte eine Zuzahlung entstehen wird diese vor Übernahme des Patienten in Form eines Kostenvoranschlages mitgeteilt.

Je nach Wunsch bieten wir folgende Modelle der Versorgung an:

  • 8 Stunden
  • 10 Stunden
  • 12 Stunden
  • 24 Stunden

Oder nach Vereinbarung.